
Warum sind Unterweisungen wichtig?
Unterweisungen sind essenziell, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie helfen, Unfälle zu vermeiden, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig Schulungen durchzuführen und ihre Mitarbeiter entsprechend einzuweisen.
Mögliche Anlässe für Schulungen
Je nach Tätigkeit und Branche bestehen unterschiedliche Pflichten zur Unterweisung. Hier einige Beispiele:
- Schulungen für Führungskräfte – Rechtliche Verantwortung im Arbeitsschutz
- Erstunterweisung für neue Beschäftigte – Notwendige Sicherheitsmaßnahmen von Beginn an
- Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung – Regelmäßig, mindestens einmal jährlich (bei Jugendlichen zweimal)
- Brandschutz und Erste-Hilfe-Unterweisung – Pflicht für alle Beschäftigten, jährliche Wiederholung
- Wiederholungsunterweisung – Auffrischung für bestehende Beschäftigte
- Unterweisung für Büroarbeitsplätze – Ergonomie, Bildschirmarbeit, gesundes Arbeiten
- Unterweisung für Zeitarbeiter und Leiharbeiter – Pflicht für Ver- und Entleiher
- Ergonomie am Arbeitsplatz und Rückenprävention – Richtiges Heben und Tragen zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen
- Verhalten im Notfall – Evakuierungsübungen, Reaktion auf Gefahrensituationen
- Betriebsbezogene Spezialunterweisungen – Angepasste Schulungen je nach Branche und Betrieb
Schulungsangebote für verschiedene Branchen
Jede Branche hat spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz. Wir bieten maßgeschneiderte Sicherheitstrainings für folgende Bereiche:
- Baugewerbe & Handwerk – Maler, Elektriker, Dachdecker, Schreinereien, Sanitär/Heizung
- Metall- & Maschinenbau – Schlosser, Werkzeugmechaniker
- Gesundheitswesen & Pflege – Infektionsschutz, Umgang mit Gefahrstoffen
- Büro & Verwaltung – Bildschirmarbeitsplätze, ergonomisches Arbeiten
- Zeitarbeitsfirmen – Pflichtunterweisungen für wechselnde Einsätze
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Unterweisungen basieren u.a. auf den folgenden gesetzlichen Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 – Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §6 – Unterweisung der Beschäftigten
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §12 – Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §14 – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
- DGUV Vorschrift 1 §4 – Unterweisung der Versicherten
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Arbeits- und Gesundheitsschutz Bayern Hanke
Karpfenstr. 21
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