Brandschutzschulungen

Feuerlöscher, Brandschutz

Warum sind Brandschutzschulungen wichtig?

Brandschutzschulungen sind unverzichtbar, um im Ernstfall Menschenleben zu retten, Sachschäden zu minimieren und die betrieblichen Abläufe zu schützen. Beschäftigte, die als Brandschutzhelfer ausgebildet sind, können im Notfall schnell und effektiv reagieren, Brände eindämmen und die Evakuierung unterstützen.

Mögliche Anlässe für Brandschutzschulungen

Je nach Betrieb, Mitarbeiterzahl und Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) können verschiedene Anlässe bestehen:

  • Grundausbildung von Brandschutzhelfern – Vermittlung von Theorie und Praxis, inkl. Löschübung
  • Wiederholungsunterweisungen – Auffrischung der Kenntnisse im Abstand von 2–5 Jahren
  • Brandschutzunterweisungen für alle Beschäftigten – Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Evakuierung
  • Schulung für Führungskräfte – Verantwortung im betrieblichen Brandschutz, Organisation von Evakuierungen
  • Notfallübungen – Praktische Evakuierungsübungen und Verhaltenstrainings im Ernstfall

Inhalte der Brandschutzhelfer-Schulung

Unsere Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ und werden praxisnah sowie auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen abgestimmt. Typische Inhalte sind:

Theoretische Grundlagen

  • Grundzüge des Brandschutzes und Gefahren durch Brände
  • Betriebliche Brandschutzorganisation und Aufgaben der Brandschutzhelfer
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Rettung und Erste Maßnahmen

Praktische Ausbildung

  • Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Einschätzung der Situation, sicheres Vorgehen)
  • Realitätsnahe Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Simulationsgeräte und -anlagen)
  • Erleben von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit verschiedener Löschmittel
  • Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metall- oder Fettbrände)
  • Einweisung in den jeweiligen betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 – „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahme
  • DGUV Vorschrift 1 §22 – Notfallmaßnahmen
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 – Maßnahmen gegen Brände

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